Ökostromtarife

Aktiver Klimaschutz mit ÖKOWATT und Bienenstrom

Sie wollen aktiv etwas zum Klimaschutz beitragen? Wir helfen Ihnen dabei – mit unserem Angebot für grünen Strom. Dabei haben Sie die Wahl zwischen unserer ÖKOWATT-Option, die Sie ganz einfach zu Ihrem normalen Stromtarif von uns für einen Aufpreis von 2,05ct/kWh dazu buchen können und mit der Sie gleichzeitig die Region unterstützen. 

Oder Sie entscheiden sich für unseren Bienenstrom, bekommen 100% Ökostrom und fördern obendrein den Anbau von Blühflächen – und schaffen so neuen Lebensraum für Insekten. Sie haben die Wahl!

Sie interessieren sich für unseren Bienenstrom? Dann berechnen Sie Ihren Tarif jetzt direkt auf unserer Bienenstromseite.

Mehr Infos zur Stiftung ÖKOWATT finden Sie hier.

ÖKOWATT

  • 100 % Ökostrom
  • Kann für alle Stromverträge zusätzlich abgeschlossen werden
  • Werten Sie eine Teilmenge Ihres Strombedarfs (1.200 kWh) oder Ihren gesamten Strombedarf mit der ÖKOWATT-Option auf.
  • Unterstützung klimapolitischer Projekte in Nürtingen durch die Stiftung ÖKOWATT
     

Bienenstrom

  • 100% Ökostrom
  • Förderung des Anbaus von Blühflächen statt Reinkulturen
  • Ihr Blühhilfebeitrag von 1 Cent pro kWh fließt in das Projekt zum Anbau von Blühflächen
  • Erster Ökostrom, der Lebensraum für Pflanzen und Insekten schafft
     

Das wollen andere Kunden wissen

Im Bereich Strom können Sie sich über unsere Tarife informieren. Wir bieten sowohl Graustrom als auch Ökostrom an. Mit Hilfe des Tarifrechners können Sie sich Ihren Tarif berechnen lassen und anschließend auch gleich online buchen, wenn Sie wollen. Oder Sie besuchen uns im Kundencenter um Ihren Stromvertrag abzuschließen.

Das ist abhängig von Ihrem Jahresverbrauch, Ihren Verbrauchsgewohnheiten und Ihrer installierten Zählerart. Außerdem müssen Sie für sich entscheiden, ob Sie Graustrom oder Ökostrom beziehen möchten. Wir beraten Sie gerne unter 07022/406-245.

Egal ob Sie online oder bei uns vor Ort im Kundenzentrum einen Stromvertrag abschließen möchten, brauchen Sie Ihre Zählernummer, Ihren Zählerstand, Ihren geschätzten Stromverbrauch pro Jahr und den Namen Ihres bisherigen Stromanbieters (sofern Sie einen laufenden Vertrag haben).

Liegt uns ein unterschriebener Vertrag vor übernehmen wir den Lieferantenwechsel für Sie und kündigen Ihren bisherigen Stromlieferungsvertrag. Selbstverständlich können Sie die Kündigung aber auch selbst aussprechen. Steht Ihnen ein Sonderkündigungsrecht zu (z.B. bei einer Preiserhöhung) müssen Sie die Kündigung selbst aussprechen.

Wir sind auch an Ihrem neuen Wohnort für Sie da! Sie erhalten von uns gerne ein neues Vertragsangebot oder Sie verwenden für den Abschluss eines neuen Vertrages unseren Tarifrechner.

Mit unseren Erzeugungsanlagen, wie dem Laufwasserkraftwerk am Neckar, zehn Blockheizkraftwerken in Nürtingen, der Turbine im Trinkwasserhochbehälter Geigersbühl sowie diversen Photovoltaikanlagen auf den Dächern der Stadt Nürtingen, schaffen wir es rund neun Prozent des Strombedarfs aus erneuerbaren Energien abdecken zu können.

Die Stadtwerke Nürtingen GmbH bietet Ihnen verschiedene Tarife an:

  • Standardtarife: TempusPrivat
  • Ökostromtarife: Bienenstrom und ÖKOWATT (wobei ÖKOWATT kein eigener Tarif ist, sondern ein Aufschlag pro Kilowattstunde je nachdem wie viel Ökostrom Sie gerne hätten. Mehr Informationen dazu finden Sie hier Verlinkung zu Ökostromtarife).
  • Sondertarife: Elektrowärme für Kunden mit Gerätespeicher-, Zentralspeicher- und Wärmepumpenheizung. Und unseren „Ladestrom“ – speziell für Kunden, die elektrisch unterwegs sind.
  • Gewerbetarif: TempusProfi

Unsere Ökostromtarife kommen zu 100% aus erneuerbaren Energien.

Der Strompreis setzt sich aus Grund- und Arbeitspreis zusammen. Dabei ist der Grundpreis die Komponente, die monatlich gleichbleibt – also unabhängig vom Verbrauch ist. Der Arbeitspreis hingegen wird pro kWh berechnet und variiert demnach je nach Verbrauch. 

Die Informationen finden Sie direkt auf den Seiten der einzelnen Tarife. Oder Sie melden sich persönlich bei uns. Wir freuen uns auch über Ihren Besuch.

Kundenzentrum
Tel.: 07022/406-245
Fax: 07022/406-240
E-Mail: vertrieb(at)sw-nuertingen.de

Öffnungszeiten
Mo., Di., Mi.: 08:00 bis 16:30 Uhr
Do.: 08:00 bis 18:00 Uhr
Fr.: 08:00 bis 12:00 Uhr

Welcher grundzuständige Messstellenbetreiber für Ihre Messstelle zuständig ist, richtet sich nach dem jeweiligen Netzgebiet. Wer in den von uns belieferten Netzgebieten der aktuell grundzuständige Messstellenbetreiber ist, können Sie der nachfolgenden Tabelle entnehmen: 
 

Mehr erfahren


Aktuelle Informationen zum Messtellenbetrieb erhalten Sie beim jeweils zuständigen Messstellenbetreiber. Der Messstellenbetrieb umfasst die in § 3 MsbG beschriebenen Aufgaben, insbesondere den Einbau, den Betrieb und die Wartung der Messstelle und ihrer Messeinrichtungen und Messsysteme sowie die Gewährleistung einer mess- und eichrechtskonformen Messung entnommener und verbrauchter Energie.

Der Messstellenbetreiber bestimmt gemäß § 8 Abs. 1 MsbG Ort, Art, Zahl und Größe von Messeinrichtungen sowie, soweit erforderlich, von Steuerungseinrichtungen.

Der Messstellenbetreiber hat ein Zutrittsrecht nach § 38 MsbG. Danach müssen Sie nach vorheriger schriftlicher Benachrichtigung dem grundzuständigen Messstellenbetreiber und seinem mit einem Ausweis versehenen Beauftragten den Zutritt zu Ihrem Grundstück und zu Ihren Räumen gestatten, soweit dies zur Ermittlung der preislichen Bemessungsgrundlagen, im Rahmen des Betriebs, zur Wartung eines intelligenten Messsystems oder zur Ablesung der Messeinrichtungen erforderlich ist.

Wir werden als Lieferant Daten und Informationen zu Ihrem Belieferungsverhältnis, die an den Messstellenbetreiber zu übermitteln sind, unverzüglich an diesen weiterleiten (insbesondere alle für den Ein- oder Ausbau sowie für den Messstellenbetrieb erforderlichen Informationen).

Wenn Sie über ein intelligentes Messsystem verfügen, können Sie vom Messtellenbetreiber verlangen, standardmäßig jederzeit die in § 61 Abs. 1 MsbG benannten Verbrauchsinformationen einzusehen. Für die Einsichtnahme gilt § 61 Abs. 2 MsbG. Verfügt Sie über eine moderne Messeinrichtung, können Sie vom Messstellenbetreiber verlangen, standardmäßig die Informationen aus § 61 Abs. 1 Nr. 1 MsbG sowie historische tages-, wochen-, monats- und jahresbezogene Energieverbrauchswerte jeweils für die letzten 24 Monate einzusehen. Unbeschadet des Art. 15 i. V. m. Art. 12 Abs. 5 der Verordnung (EU) 2016/679 hat der Messstellenbetreiber Ihnen auf Verlangen auch Einsicht in die im elektronischen Speicher- und Verarbeitungsmedium gespeicherten auslesbaren Daten zu gewähren, soweit diese Daten nicht personenbezogen sind.

Bitte beachten Sie, dass Sie der zuständige Messstellenbetreiber im Zusammenhang mit dem Messstellenbetrieb, insbesondere zur Durchführung von Maßnahmen an Ihrer Messeinrichtung oder zur Terminvereinbarung, direkt kontaktiert.

Weitere Informationen finden Sie in Ihren Vertragsunterlagen – melden Sie sich auch gerne bei unserem Kundenservice:

Telefon: 07022 / 406-0
Telefax: 07022 / 406-123
E-Mail: stadtwerke@sw-nuertingen.de


Weitere Infos zu ÖKOWATT und Bienenstrom

Hier finden Sie weitere Informationen zu ÖKOWATT zum Download. Für mehr Informationen zum Bienenstrom, besuchen Sie gern unsere Bienenstromseite.

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Porschestraße 5-9, 72622 Nürtingen

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