Wir sind Ihr Netzbetreiber
Immer gut vernetzt
In diesem Bereich finden Sie allgemeine Informationen sowie gesetzliche Grundlagen zum Netzbetrieb von Strom, Gas, Wasser und Wärme bei der Stadtwerke Nürtingen GmbH. Neue Verordnungen, ergänzende Bestimmungen sowie zugehörige Verträge beziehungsweise Preisblätter stellen wir Ihnen ebenfalls zur Verfügung.
Ermittlung des Grundversorgers
Entsprechend § 36 Abs. 2 EnWG hat die Stadtwerke Nürtingen GmbH zum 01. Juli 2024 den Grundversorger bestimmt und für die nächsten 3 Jahre festgestellt.
Grundversorger ist das Energieversorgungsunternehmen, das die meisten Haushaltskunden in einem „Netzgebiet der allgemeinen Versorgung” beliefert. Ein „Netzgebiet der allgemeinen Versorgung” ist abgegrenzt durch das Gebiet, das der Konzessionsvertrag der jeweiligen Gemeinde umfasst.
Im gesamten Konzessionsgebiet der Stadt Nürtingen ist die Stadtwerke Nürtingen GmbH als Grundversorger für Strom und Gas für die Jahre 2025 bis 2027 ermittelt worden.
Gesetzliche Grundlagen
Die wichtigsten Gesetze der Energiebranche stehen Ihnen hier zum Download bereit:
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