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FAQ – Ihre Fragen, unsere Antworten

Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen zu unseren Angeboten.

Allgemein  |  Strom  |  Stromzähler  Gas  |  Wasser  |  Wärme  |  Preise & Rechnung  |  Bäder  |  E-Mobilität  | Wallboxen  |  PV-Anlagen  |  NT-WiFi  |  

 

Allgemein

Es ist wichtig, dass Sie uns Ihre Abmeldung mitteilen. Nur so kann sichergestellt werden, dass Sie eine korrekte Schlussrechnung und Ihr Nachnutzer eine Belieferung mit richtigen Anfangszählerständen erhält. Da dies so wichtig ist, benötigen wir diese Information schriftlich. Zur Online Abmeldung geht es hier.

Wir freuen uns, dass Sie auch an uns gedacht haben. Adressänderungen sind jedoch wichtige Veränderungen Ihrer personenbezogenen Daten. Um Missbrauch zu verhindern, nutzen Sie bitte unseren Formularvordruck.

Bitte teilen Sie uns die neue Bankverbindung über unseren Formularvordruck mit. Sollten Sie auch NT-net-Kunde sein, möchten wir Sie bitten, dafür zusätzlich das separate Formular zu nutzen.

 

Strom

Im Bereich Strom können Sie sich über unsere Tarife informieren. Wir bieten sowohl Graustrom als auch Ökostrom an. Mit Hilfe des Tarifrechners können Sie sich Ihren Tarif berechnen lassen und anschließend auch gleich online buchen, wenn Sie wollen. Oder Sie besuchen uns im Kundencenter um Ihren Stromvertrag abzuschließen.

Das ist abhängig von Ihrem Jahresverbrauch, Ihren Verbrauchsgewohnheiten und Ihrer installierten Zählerart. Außerdem müssen Sie für sich entscheiden, ob Sie Graustrom oder Ökostrom beziehen möchten. Wir beraten Sie gerne unter 07022/406-245.

Egal ob Sie online oder bei uns vor Ort im Kundenzentrum einen Stromvertrag abschließen möchten, brauchen Sie Ihre Zählernummer, Ihren Zählerstand, Ihren geschätzten Stromverbrauch pro Jahr und den Namen Ihres bisherigen Stromanbieters (sofern Sie einen laufenden Vertrag haben).

Liegt uns ein unterschriebener Vertrag vor übernehmen wir den Lieferantenwechsel für Sie und kündigen Ihren bisherigen Stromlieferungsvertrag. Selbstverständlich können Sie die Kündigung aber auch selbst aussprechen. Steht Ihnen ein Sonderkündigungsrecht zu (z.B. bei einer Preiserhöhung) müssen Sie die Kündigung selbst aussprechen.

Wir sind auch an Ihrem neuen Wohnort für Sie da! Sie erhalten von uns gerne ein neues Vertragsangebot oder Sie verwenden für den Abschluss eines neuen Vertrages unseren Tarifrechner.

Mit unseren Erzeugungsanlagen, wie dem Laufwasserkraftwerk am Neckar, zehn Blockheizkraftwerken in Nürtingen, der Turbine im Trinkwasserhochbehälter Geigersbühl sowie diversen Photovoltaikanlagen auf den Dächern der Stadt Nürtingen, schaffen wir es rund neun Prozent des Strombedarfs aus erneuerbaren Energien abdecken zu können.

Die Stadtwerke Nürtingen GmbH bietet Ihnen verschiedene Tarife an:

  • Standardtarife: TempusPrivat
  • Ökostromtarife: Bienenstrom und ÖKOWATT (wobei ÖKOWATT kein eigener Tarif ist, sondern ein Aufschlag pro Kilowattstunde je nachdem wie viel Ökostrom Sie gerne hätten. Mehr Informationen dazu finden Sie hier Verlinkung zu Ökostromtarife).
  • Sondertarife: Elektrowärme für Kunden mit Gerätespeicher-, Zentralspeicher- und Wärmepumpenheizung. Und unseren „Ladestrom“ – speziell für Kunden, die elektrisch unterwegs sind.
  • Gewerbetarif: TempusProfi

Unsere Ökostromtarife kommen zu 100% aus erneuerbaren Energien.

Der Strompreis setzt sich aus Grund- und Arbeitspreis zusammen. Dabei ist der Grundpreis die Komponente, die monatlich gleichbleibt – also unabhängig vom Verbrauch ist. Der Arbeitspreis hingegen wird pro kWh berechnet und variiert demnach je nach Verbrauch. 

Die Informationen finden Sie direkt auf den Seiten der einzelnen Tarife. Oder Sie melden sich persönlich bei uns. Wir freuen uns auch über Ihren Besuch.

Kundenzentrum
Tel.: 07022/406-245
Fax: 07022/406-240
E-Mail: vertrieb(at)sw-nuertingen.de

Öffnungszeiten
Mo., Di., Mi.: 08:00 bis 16:30 Uhr
Do.: 08:00 bis 18:00 Uhr
Fr.: 08:00 bis 12:00 Uhr

 

Stromzähler

Der Stromzähler findet sich gewöhnlich im Zählerschrank im Keller oder im Treppenhaus Ihres Wohnhauses.

Im Stadtgebiet Nürtingen kommt einmal jährlich ein von uns beauftragter Ableser zu Ihnen und liest den Zähler ab. Natürlich können Sie die Ablesung auch selbst vornehmen und uns Ihren Zählerstand über das Online Formular, die Ablesekarte oder per Mail an vertrieb@sw-nuertingen.de zukommen lassen. Bitte haben Sie Verständnis, dass die Mitteilung schriftlicher Form bedarf.

Die Zählerablesung erfolgt (je nach Vertrag) für einen Großteil unserer Kunden im Oktober eines jeden Jahres.

In einigen Fällen verbauen wir sogenannte Doppeltarifzähler. Dabei steht HT für Hochtarif und NT für Niedertarif. Bitte tragen Sie beim Ablesen und Ausfüllen der Ablesekarte oder in unserem Onlineportal die entsprechenden Werte übereinstimmend ein.

Die digitalen Zähler mit Display geben eine Vielzahl an Informationen zum Stromverbrauch an. In der Regel wechselt der angezeigte Wert bei Zweitarif- und Zweirichtungszählern nach einigen Sekunden automatisch durch. Am linken Rand steht zu jedem Wert die sogenannte OBIS-Kennzahl. Diese beschreibt, welcher Wert gerade angezeigt wird:

  • 1.8.0.  Ihr Bezug gesamt
  • 1.8.1.  Ihr Bezug HT - bei Doppeltarifzähler (Tag)
  • 1.8.2.  Ihr Bezug NT - bei Doppeltarifzähler (Nacht)

Wenn Sie eine Erzeugungsanlage (PV-Anlage, BHKW, etc.) betreiben:

  • 2.8.0.  Ihre Lieferung gesamt
  • 2.8.1.  Ihre Lieferung HT - bei Doppeltarifzähler (Tag)
  • 2.8.2.  Ihre Lieferung NT - bei Doppeltarifzähler (Nacht)

Nähere Informationen finden Sie auch auf unseren Seiten des Messstellenbetriebes.

In diesem Fall wohnen Sie außerhalb des Gebiets in dem wir Netzbetreiber sind. Der Zähler ist Eigentum eines anderen Netzbetreibers (z.B. NetzeBW). Dieser ist gesetzlich dazu verpflichtet den Zählerstand des Zählers zu ermitteln. Der Netzbetreiber rechnet damit die Netznutzungsgebühren direkt mit uns ab. Bitte senden Sie daher die Zählerkarte wie gewünscht ab. Eine Rechnung erhalten Sie natürlich nur von uns.

 

Gas

Bei der Erdgasversorgung legen wir höchsten Wert auf Sicherheit – und zwar auf dem gesamten Weg bis zu Ihnen nach Hause. Wir unterhalten und warten eine Gasdruckregelanlage für unser Nieder-, Mittel- und Hochdrucknetz. Von unserer Leitwarte aus überwachen wir neben unserem Strom- und Wassernetz auch das gesamte Erdgasnetz sowie unsere Anlagen. Rund um die Uhr, 7 Tage die Woche, 365 Tage im Jahr. Nach einem regelmäßigen Muster laufen wir unser rund 100 Kilometer umfassendes Erdgasnetz ab und garantieren so eine hohe Versorgungssicherheit. Damit das so bleibt, investieren wir jedes Jahr in Wartung, Instandhaltung, Erneuerung und Ausbau des Erdgasnetzes.

Unser Biogas kommt aus zertifizierten Quellen und schont die Umwelt.

Seit 1999 unterstützt uns eine Gasoptimierungsanlage zum Ausgleich von Bezugsspitzen bei der Erdgasbeschaffung dabei, den Erdgasbezug aktiv steuern und teure Leistungsspitzen vermeiden zu können.

Für die Gasheizung sprechen geringere Installations- sowie Wartungskosten. Außerdem ist die Verbrennung umweltfreundlicher und die Geräte sind platzsparender. Eine Gasheizung erzielt dazu einen höheren Wirkungsgrad als eine Ölheizung. 

Wenn Sie aus gesetzlichen Gründen Biogas verwenden müssen oder sich einfach für eine umweltfreundlichere Gaslieferung entschieden haben, können Sie unseren Biogastarif mit 10% oder sogar 100% Biogasanteil einfach hier bestellen.

Geraten Sie nicht in Panik. Betätigen Sie keine elektrischen Schalter, Klingeln oder Telefon, erzeugen Sie keine Funken. Öffnen Sie die Fenster und drehen den Gashahn zu. Kontaktieren Sie uns von einem Telefon außerhalb Ihrer Wohnung unter der Nummer 07022/406-402.

Schäden am Netz außerhalb der Hausinstallation tragen die Stadtwerke. Im Bereich der Hausinneninstallation trägt der Hausbesitzer die Kosten.

 

Wasser

Wir beziehen seit 2011 das Nürtinger Trinkwasser ausschließlich von der Bodenseewasserversorgung. Insgesamt zwölf Hochbehälter sorgen als Zwischenspeicher dafür, dass bei allen Einwohnern stets frisches und gesundes Trinkwasser aus dem Wasserhahn fließt. Die Wasserhärte beeinflusst nicht nur Geschmack und Beschaffenheit unseres Wassers, sondern wirkt sich auch auf Haushaltsgeräte und Armaturen aus. Für den Härtegrad ist der im Wasser vorhandene Kalk verantwortlich: Je mehr Kalk, umso „härter“ ist das Wasser. In Nürtingen beträgt die Wasserhärte 1,6 mmol/L oder 9,0 °dH. Dies entspricht einem mittleren Härtebereich.

Den aktuellen Wasserpreis, der sich aus Trinkwasserpreis und Schmutzwassergebühr zusammensetzt finden Sie hier.

Unsere Tipps zum Sparen von Wasser finden Sie hier.

Die Abwassergebühren der Stadt Nürtingen werden getrennt nach Schmutzwasser- und Niederschlagswassergebühren erhoben. Die Stadtwerke Nürtingen GmbH erhebt die Schmutzwassergebühren im Auftrag der Stadt Nürtingen und verrechnet diese mit dem Preis für Trinkwasser: Pro Kubikmeter Trinkwasser wird ein Kubikmeter Schmutzwasser in Rechnung gestellt. Die Niederschlagswassergebühren werden in einem separaten Bescheid von der Stadt Nürtingen festgesetzt.

Der Härtegrad wird durch den Kalkgehalt im Wasser bestimmt: Je mehr Kalk sich im Wasser befindet, desto „härter“ ist das Wasser. Die Wasserhärte beeinflusst unter anderem den Geschmack und die Beschaffenheit des Wassers.

Die Wasserhärte in Nürtingen beträgt 1,6 mmol/L oder 9,0 °dH. Das entspricht einem mittleren Härtebereich.

 

Wärme

Die Stadtwerke Nürtingen betreiben derzeit 16 Wärmenetze. Wer in einem der versorgten Gebiete wohnt ist automatisch Wärmekunde der Stadtwerke, da das Haus über keine andere Heizung verfügt. Eine Übersicht unserer Wärmenetze finden Sie hier.

Die Abrechnungen für die Wärmelieferung werden auf Jahresbasis erstellt. Es ist daher wichtig, dass Sie Ihre Wärmezähler möglichst zum 31.12. eines jeden Jahres ablesen und uns den Zählerstand mitteilen. Da dies nicht immer einfach ist, schicken wir im Zeitraum von Dezember bis Januar ein Ableseteam in alle Wohnungen um den Verbrauch korrekt zu erfassen. Sollten Sie schon Funkzähler haben, entfällt dieser Schritt für Sie. Für Einfamilienhausbesitzer möchten wir ergänzen: Sollten Sie selber ablesen wollen, tun Sie dies bitte in der letzten Novemberwoche und teilen uns den Zählerstand unter fernwaerme@sw-nuertingen.de mit.

Sollten Sie einen funkenden Zähler haben, müssen Sie gar nichts tun. Wir erfassen die Zählerstände Stichtagsgenau aus der Ferne. Folgende Liegenschaften verfügen derzeit über Funkzähler: Dürerplatz 4, Dürerplatz 6/1, Grünewaldstr. 22/24/26, Hans-Möhrle-Str. 11/13/15, Im Malerwinkel 5 und 56/57/58, Kirchheimerstr. 41/Jakobstraße 48/Friedrichstr. 11/13, Liebermannstr. 1, Steinengrabenstraße 20/2, 14/1-4.

Die verdunstenden Heizkostenverteiler (HKV) können nur durch einen Fachmann abgelesen werden. Bitte überlassen Sie das unserem Ableseteam. Die elektronischen Geräte speichern den Wert vom Stichtag automatisch. Sie können sich diesen auch rückwirkend anzeigen lassen. Auch bei Ihnen wird ein Fachmann die Ablesewerte aufnehmen. Sollten Sie funkende HKVs haben, entfallen diese Schritte für Sie.

Die Erstellung der Wärmeabrechnung ist leider sehr aufwendig und bedarf vieler Vorbereitungen. Daher stellen wir Ihnen die Abrechnungen in der Regel erst im April/Mai zu. Dies ist im Übrigen auch so, wenn Sie unterjährig ausgezogen sind. Bitte teilen sie uns daher Ihre neue Adresse mit, damit wir Ihnen die Schlussrechnung zustellen können.

Bitte kontaktieren Sie uns gerne unter 07022/406-229 (Ingrid Peikert) oder 07022/406-233 (Rebekka Reiss) oder schreiben Sie uns eine E-Mail an vertrieb@sw-nuertingen.de.

 

Wärme-Contracting

Die Übersetzung des englischen Wortes "Contracting" bedeutet „vertragliche Regelung". Beim Wärme-Contracting übernehmen wir die Errichtung und den Betrieb der Wärmeerzeugungsanlagen und beliefern Sie bedarfsgerecht mit Wärme und ggf. auch mit Kälte. Sie haben keine Investitionen und kein Risiko zu tragen.

Mittels Wärme-Contracting kann Ihnen die Stadtwerke Nürtingen GmbH eine individuelle, auf Ihren Energiebedarf zugeschnittene Problemlösung zur Optimierung Ihrer Wärmeversorgung bereitstellen. 

Ausschlaggebend für eine Entscheidung für Wärme-Contracting können zum Beispiel eine überalterte Wärmeversorgungsanlage, zu hohe Betriebskosten oder eine gefährdete Versorgungssicherheit sein. Ebenfalls möglich sind zu hohe Emissionswerte und damit verbunden die Möglichkeit, die Betriebserlaubnis zu verlieren. 

Wärme-Contracting bietet die Möglichkeit, die Wirtschaftlichkeit und die Versorgungssicherheit zu erhöhen. Es dient zur Entlastung des Bauherren, damit dieser sich auf andere Dinge konzentrieren kann. Nicht zuletzt garantiert der Einsatz von Fachpersonal ein hohes Know-how und einen sicheren Betrieb.

Die Vertragslaufzeit beträgt in der Regel 10 Jahre. Außerdem werden im Wärmelieferungsvertrag zwischen Auftraggeber und Contractor im Wesentlichen die Aspekte Eigentum, Energiepreis, Verbrauchserfassung, Abrechnung, Vertragslaufzeit und Rechtsnachfolge geregelt. 

 

Fernwärme

Unter Fernwärme versteht man die Wärmelieferung zur Versorgung von Gebäuden mit Raumwärme und Warmwasser. Woher kommt die Wärme? Je nach Netz kommt unsere Wärme aus fossilen, biogenen oder erneuerbaren Energieträgern oder auch aus einer Kombination der verschiedenen Erzeugungsarten.

Blockheizkraftwerke (BHKW) haben – ähnlich wie das Auto – einen Antriebsmotor und einen Elektrogenerator. Der Antriebsmotor ist je nach Hersteller von einem PKW-, LKW- oder Schiffsserienmotor abgeleitet. Dabei wird besonders auf eine lange Lebensdauer von mehr als 30.000 Stunden Wert gelegt. Grund dafür ist der kontinuierliche Betrieb bei gleichbleibender Last. Anders als beim Auto wird die Wärme des Motors weitestgehend genutzt, und seine Kraft wird nicht für die Fortbewegung und die Lichtmaschine eingesetzt, sondern für einen Generator, der Strom erzeugt. Energie wird in BHKW wegen der gekoppelten Erzeugung von Strom und Wärme mit besonders geringen Verlusten eingesetzt. Der Wirkungsgrad eines BHKW ist erheblich besser als bei getrennter Energieerzeugung: Verglichen mit der Stromerzeugung in herkömmlichen Kraftwerken und der Wärmeerzeugung in Kesselanlagen können bis zu 40 Prozent an Primärenergie eingespart werden. (Quelle: Arbeitsgemeinschaft für sparsamen und umweltfreundlichen Energieverbrauch e. V. ASUE)

Sie nennen uns Ihren Heizbedarf – Wir kümmern uns um den Rest! Das ist der besondere Wärme-Contracting-Service der Stadtwerke Nürtingen GmbH. Wir entwickeln für Sie eine genau auf Ihre Bedürfnisse abgestimmte Wärmeversorgung – von der Planung und Finanzierung bis hin zum laufenden Betrieb der Anlage.

Mehr Infos dazu finden Sie hier oder melden Sie sich bei uns für mehr Informationen. Finden Sie auf unserer Kontakt Seite den richtigen Ansprechpartner.

Leistungskennzeichen der einzelnen BHKW-Anlagen der Stadtwerke Nürtingen (Stand: 20.02.2020):

ObjektKundeErst-InbetriebnahmeInstallierte Technik
HKW Hallenbad Nürtingenmit Nahwärmenetz10/1989BHKW 210 kW elektr.
"Schlachthof" (Gastronomie+Gewerbe)Schlachthof GbR01/2000BHKW 40 kW elektr.
Fernheizkraftwerk Roßdorfmit Nahwärmenetz01/2004BHKW 1065 kW elektr.
Heizkraftwerk Realschulen am NeckarStadt Nürtingen09/2004BHKW 50 kW elektr.
KlärgasverstromungsanlageStadt Nürtingen12/2005BHKW 110 kW elektr.
Heizkraftwerk Hölderlin-Gymnasium  Stadt Nürtingen09/2007BHKW 50 kW elektr.
Ortszentrum Zizishausenmit Nahwärmenetz11/2010BHKW 50 kW elektr.
MFH Zwickauer WegWEG07/2015BHKW 12 kW elektr.
HKW Sigmaringer Straßemit Nahwärmenetz10/2017BHKW 110 kW elektr.
MFH Metzinger StraßeStadt Nürtingen05/2018BHKW 5,5 kW elektr.
HKW Stadthalle K3Nmit Nahwärmenetz12/2018BHKW 50 kW elektr.
MFH GerberstraßeStadt Nürtingen03/2019BHKW 5,5 kW elektr.
Heizkraftwerk Ersbergschulemit Nahwärmenetz09/2019BHKW 50 kW elektr.
 

Preise und Rechnung

Der Grundpreis ist der fixe Anteil der Stromrechnung, welcher somit verbrauchsunabhängig ist. Darin sind beispielsweise eine fixe Pauschale für die Bereitstellung des Stroms oder auch Kosten für Messung und Abrechnung enthalten. Der Arbeitspreis ist der variable Anteil der Stromrechnung. Er ist abhängig von der verbrauchten Menge an Strom und wird für jede verbrauchte Kilowattstunde (kWh) berechnet. 

Die EEG-Umlage dient der Finanzierung des Ausbaus der Erneuerbaren Energien und ist im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) festgelegt. Sie wird jährlich festgesetzt und orientiert sich an der Zahl von Anlagen die ins Netz gehen und dabei Strom aus Erneuerbaren Energien erzeugen.

Für die Jahresabrechnungen lesen Mitarbeiter der Stadtwerke Nürtingen im Oktober alle Strom-, Gas- und Wasserzähler in Nürtingen und den Teilgemeinden ab. Kunden die selbst ablesen möchten erhalten eine Ablesekarte, die sie portofrei an die Startwerke Nürtingen zurückschicken oder online übermitteln können. Wärmezähler werden im Dezember nach Terminvereinbarungen abgelesen. Die Zählerstände werden unter Berücksichtigung mittlerer jahreszeitlicher Verbrauchsschwankungen stichtagsgenau zum 31.12. eines Kalenderjahres hochgerechnet und bei der Abrechnung zu Grunde gelegt. Wenn uns Ihre Zählerstände nicht termingerecht vorliegen, müssen wir Ihren Verbrauch schätzen. Ihre Jahresabrechnung erhalten Sie dann so schnell wie möglich.

Zudem haben Sie das Recht, eine monatliche, vierteljährliche oder halbjährliche Abrechnung zu wählen. Eine unterjährige Abrechnung ist zusätzlich kostenpflichtig und erfolgt auf der Grundlage einer gesonderten Vereinbarung. Sprechen Sie uns dazu gerne an.

Die Jahresabrechnung für Strom, Gas, Wasser und Abwasser erstellen wir meist im November eines Jahres für das vergangene Jahr. Innerhalb eines Rechnungszeitraumes kann es mehrere Abrechnungszeiträume geben. Gründe für eine Abgrenzung von Abrechnungszeiträumen sind zum Beispiel Zählerwechsel, Tarif- und Preisänderungen.

Mit der Zahlung Ihres monatlichen Abschlagbetrages leisten Sie eine Vorauszahlung für Ihre Jahresabrechnung. Am Ende des Jahres oder bei einem Umzug wird aufgrund der Zählerstände Ihr Gesamtverbrauch Strom, Gas, Wasser, Abwasser oder Wärme ermittelt und der tatsächliche Rechnungsbetrag berechnet. Der für Ihren persönlichen Verbrauch angefallene Gesamtbetrag wird mit den geleisteten Abschlagszahlungen verrechnet und ergibt den Rechnungsbetrag (Nachzahlung) oder das Guthaben.

Die neuen monatlichen Abschläge (elf pro Jahr), die Sie auf Ihrer Jahresabrechnung finden, ergeben sich aus dem letzten Jahresverbrauch (ggf. wird dieser für ein volles Bezugsjahr hochgerechnet) unter Berücksichtigung der gültigen Preise für Strom, Gas, Wasser, Abwasser und Niederschlagswasser.

Erdgas wird volumetrisch, das heißt in Kubikmetern (m³) gemessen. Das Betriebsvolumen ist abhängig vom Druck und Temperatur. Die in m³ gemessene Menge Erdgas wird in Kilowattstunden (kWh) umgerechnet, damit es ohne Einfluss von Druck und Temperatur abgerechnet werden kann. Dazu wird nach eichrechtlich anerkannten Regeln der Verbrauch in m³ mit der Zustandszahl z (z-Zahl) und dem Brennwert multipliziert. Die z-Zahl ist ein Korrekturfaktor, mit dem der Einfluss von Druck und Temperatur aufgehoben wird. Der Brennwert zeigt an, wie viel Energie im Erdgas enthalten ist. Mehr Informationen dazu erhalten Sie hier.

Stromrechnungen sind für Kunden oft komplex und schwer zu verstehen. Unter Rechnungserklärung finden Sie eine Erläuterung Ihrer Rechnung. Das gilt nicht nur für Strom, sondern auch für Gas und Wasser.

Wenn Sie Ihre Bankverbindung ändern wollen, dann teilen Sie uns Ihre neuen Bankdaten bitte schriftlich per Brief, Fax oder Email mit. Ihre Bankverbindung können Sie auch ganz bequem über unser Online-Kundenportal ändern.

 

Bäder

Zu den Öffnungszeiten geht es hier.

Die Wassertemperaturen finden Sie hier.

Die jeweilige Badeordnung finden Sie auf den Bäderseiten unter Downloads:

Nein, Eintrittskarten können nur noch Vorort an der Kasse gekauft werden. 

Für die Sauna gibt es eine Eintrittskarte für drei Stunden und Tagestickets.

 

E-Mobilität

Die Stadtwerke sind Mitglied im Ladenetz-Verbund. Wenn Sie schon eine kompatible Ladekarte besitzen können Sie einfach lostanken. Alternativ bieten wir an den Ladesäulen das Tanken/Bezahlen via Smartphone an. Der einfachste Weg ist allerdings eine Stadtwerke Nürtingen Ladekarte.

Um eine Ladekarte bestellen zu können, benötigen Sie von uns einen Freischaltcode. Um diesen zu erhalten, senden Sie bitte eine E-Mail mit Ihrem Namen und Ihrer Kundennummer an 
e-mobilitaet@sw-nuertingen.de. Ihre Kundennummer finden Sie auf unseren Schreiben, z. B. Ihrer Rechnung.  Die derzeitigen Preise für unsere SWN Kunden können Sie hier einsehen. Diese Karte gibt es ausschließlich für Stromkunden der Stadtwerke Nürtingen GmbH.

Da die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit mehr als 20 km/h beträgt, besteht für die Elektroroller Helmpflicht, zudem müssen sie versichert sein (Jahresprämie ca. 50 EUR).

Fahrberechtigt ist jede Person ab 16 Jahre mit:

  • Mopedschein (Klasse M) oder
  • Motorradführerschein (Klasse A/A1) oder
  • Autoführerschein (Klasse B (Alt 3))
  1. Einmalige persönliche Registrierung und Einweisung an der Seegrasspinnerei.
  2. Reservierung per Email, Telefon, WhatsApp, SMS an verleih@zweiradcafe.de oder 0173 6207090.
  3. Abholung an der Seegrasspinnerei mit Infos zum Kennzeichen des E- Scooters und Code für das entsprechende Zahlenschloss.
  4. Fahren und Spaß haben.
  5. Rückgabe des E-Scooters an der Seegrasspinnerei.

Sie können bar, per Rechnung/ Überweisung oder per PayPal bezahlen.

Ja, das zweirad:cafe bietet Ihnen die Möglichkeit einen Helm in Größe L oder M auszuleihen.

Wenn Sie den E-Scooter für ein Wochenende oder einen Monat ausleihen bekommen Sie ein Ladegerät zur Verfügung gestellt. Dieses hat ungefähr die Größe eines Laptop-Netzteils.

 

Wallboxen

Für die Errichtung von einphasigen bzw. dreiphasigen Steckdosen, sofern diese als Lademöglichkeit (>4,6kVA) für Elektrofahrzeuge genutzt werden, bedarf es einer Anmeldung. Das notwendige Formular finden Sie hier. Bei Einrichtungen größer 12kVA ist eine Netzanschlussanfrage mittels Anmeldeformular zu stellen.

 

Photovoltaik-Anlagen

Solarthermie Anlagen sind keine Alternative zu PV-Modulen. Thermische Solaranlagen produzieren genau dann das meiste Warmwasser, wenn Sie es am wenigsten benötigen: Im Sommer. Die wertvolle Sonnenenergie bleibt somit ungenutzt.

Mit der Solarthermie Anlage können Sie ausschließlich Warmwasser produzieren, es wird aber kein Strom erzeugt. Mit einer PV-Anlage können Sie hingegen Ihre elektrischen Verbraucher betreiben, einen Speicher beladen oder vergütet ins Netz einspeisen. Wer eine elektrische Heizung (z.B. Wärmepumpe besitzt) kann trotzdem hocheffizient Warmwasser aus Sonnenenergie bereitstellen.

Ja, das Anschließen ist zulässig, bitte beachten Sie folgende Richtlinien für den Anschluss und Betrieb: Die Anmeldung beim Netzbetreiber entfällt, jedoch bleibt die Registrierung im Marktstammdatenregister (Link) weiterhin erforderlich. Die Anlage wird mit einer Wechselrichterleistung von bis zu maximal 800 W und einer Modulleistung von bis zu maximal 2000 W betrieben. Beachten Sie bitte, dass die VDE-Norm derzeit noch überarbeitet wird. Bis zur finalen Veröffentlichung muss die Installation der Anlage gemäß den aktuell geltenden Vorschriften erfolgen.

Die Anmeldung beim Netzbetreiber entfällt, jedoch bleibt die Registrierung im Marktstammdatenregister (Link) weiterhin erforderlich.

 

NT-WiFi

Nein, für die Nutzung von NT-WiFi benötigen Sie lediglich ein WLAN-taugliches Endgerät (z.B. Smartphone oder Tablet). Bitte beachten Sie, dass Sie die Nutzungsbedingungen akzeptieren müssen, um unser kostenloses Angebot in Anspruch zu nehmen.

Gebäude, in denen Sie unser kostenloses WLAN-Angebot nutzen können erkennen Sie an dem NT-WiFi-Aufkleber:

  • Zuerst WLAN-Einstellungen Ihres Smartphones öffnen und NT-WiFi auswählen. Nun öffnet sich das NT-WiFi Portal.
  • Dann Nutzungsvereinbarungen „Akzeptieren“ und „Fortfahren“
  • Ihr Gerät verbindet sich von nun an automatisch mit dem NT-WiFi

Sie können sich in Teilen der Nürtinger Innenstadt mit dem kostenlosen WLAN verbinden. Außerdem haben wir für Sie weitere Hotspots im Rathaus, der Bücherei, im Hallenbad und Freibad und auf dem Stadtbalkon eingerichtet.

Damit Sie uneingeschränkt online sein können, erweitern wir regelmäßig unser Netz.

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