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Messstellenbetrieb

Einbau, Betrieb und Wartung von intelligenten Messeinrichtungen

Im Juni 2016 ist das Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende vom Bundestag verabschiedet worden. Zentrales Element darin ist das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG), in dem die Rahmenbedingungen zur schrittweisen Installation von modernen Messeinrichtungen (digitale Stromzähler) und intelligente Messsysteme ab 2017 festgelegt sind.

Stadtwerke Nürtingen GmbH ist Messstellenbetreiber

Die Stadtwerke Nürtingen GmbH nimmt im Netzgebiet der Stadt Nürtingen die Aufgabe des grundzuständigen Messstellenbetreibers wahr und übernimmt damit auch den Messstellenbetrieb für moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme.

Unter intelligenten Messsystemen versteht der Gesetzgeber die Erweiterung der digitalen Stromzähler um ein Kommunikationsmodul, dem sogenannten Smart Meter Gateway. Während der digitale Stromzähler zunächst nur die Verbrauchsdaten anzeigt, kann das intelligente Messsystem zusätzlich Daten fernübertragen. Die Bundesregierung verspricht sich von der Umsetzung dieser gesetzlichen Regelung eine Optimierung des Verbrauchsverhaltens sowie eine bessere Auslastung und Steuerung der Netze.

Messstellenbetrieb für Anschlussnutzer

§ 9 Abs. 3 des Messstellenbetriebsgesetzes sieht vor, dass ein Vertrag zwischen Ihnen als Anschlussnutzer und der Stadtwerke Nürtingen GmbH in der Rolle als grundzuständiger Messstellenbetreiber zustande kommt, wenn Sie Elektrizität aus dem Netz der allgemeinen Versorgung entnehmen. Dieser Vertrag kommt entsprechend der im Internet veröffentlichten Allgemeinen Bedingungen (Messstellenvertrag) zwischen Ihnen und der Stadtwerke Nürtingen GmbH zustande. Den Vertrag finden Sie unter Downloads.

Moderne Messeinrichtungen (digitale Stromzähler)

Moderne Messeinrichtungen spiegeln den tatsächlichen Elektrizitätsverbrauch und die tatsächliche Nutzungszeit wider. Der Unterschied zu intelligenten Messsystemen besteht darin, dass die modernen Messeinrichtungen über keine Kommunikationseinheit (Smart Meter Gateway) verfügen und somit keine Messwerte an die berechtigten Marktteilnehmer übertragen können. Nach vorheriger Eingabe einer 4-stelligen PIN-Nummer, bieten moderne Messeinrichtungen den Letztverbrauchern und Anlagenbetreibern die Möglichkeit, neben dem Zählerstand historische tages-, wochen-, monats- und jahresbezogene Stromverbrauchswerte jeweils für die letzten 24 Monate abzulesen.

Nähere Informationen zu den modernen Messeinrichtungen können Sie den häufig gestellten Fragen entnehmen. Für weitere Fragen oder zur Anforderungen der 4-stelligen PIN-Nummer für Ihre moderne Messeinrichtung können Sie uns unter der Tel. 07022/406-0 erreichen.

Intelligente Messsysteme (Smart Meter)

Ein intelligentes Messsystem ist nach der gesetzlichen Definition „eine über ein Smart Meter Gateway in ein Kommunikationsnetz eingebundene moderne Messeinrichtung zur Erfassung elektrischer Energie“, die den tatsächlichen Energieverbrauch und die tatsächliche Nutzungszeit widerspiegelt (§ 2 Abs. 7 Messstellenbetriebsgesetz (MsbG)). Es besteht aus einer oder mehreren modernen Messeinrichtungen und einer Kommunikationseinheit, dem sogenannten Smart Meter Gateway. Das Smart Meter Gateway ermöglicht es, wichtige Netzdaten zu erfassen. Die erfassten Daten werden über eine hoch gesicherte Datenverbindung verschlüsselt an die berechtigten Markteilnehmer übertragen. Berechtigte Markteilnehmer sind z. B. Netzbetreiber, Messstellenbetreiber und Energielieferanten. Zusätzlich erhalten die Letztverbraucher eine präzise Visualisierung ihres Verbrauchsverhaltens.

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Telefon: Telefon: 07022/406-524 und 07022/406-525


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