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Erläuterungen zu den Erdgas-und Netznutzungsabrechnungen

Gasinformationen

Erläuterungen zu den Erdgas- und Netznutzungsabrechnungen nach Abrechnungsvorschrift G 685 (gültig ab 01.01.2024)

Ausgangspunkt für die Gasabrechnung ist der zwischen zwei Zeitpunkten gemessene Mengenbezug. Der Gaszähler misst die Menge des durch den Zähler strömenden Erdgases. Diese Menge wird als Betriebsvolumen (Vb) bezeichnet und wird in m3 gemessen. Für unsere Kunden ist jedoch weniger das Betriebsvolumen des verbrauchten Erdgases interessant, sondern vielmehr die darin enthaltene thermische Energie. Dafür ist eine Umrechnung vom gemessenen Betriebsvolumen Vb (m3) in die bezogene thermische Energiemenge (E) in kWh notwendig. Die abgerechnete Energiemenge errechnet sich aus den Werten: Erdgasverbrauch, Zustandszahl und dem Abrechnungsbrennwert.

Erdgasverbrauch

Der Erdgasverbrauch wird von einem geeichten Gaszähler gemessen. Der Gaszähler misst dabei das Betriebsvolumen (Vb) des durchströmenden Erdgases. Die Maßeinheit ist Kubikmeter (m3). Der Erdgasverbrauch errechnet sich aus der Differenz des Zählerstandes zu Beginn und Ende einer Abrechnungsperiode (in der Regel ein Jahr).

Zustandszahl

Beim Erdgas wird zwischen Betriebs- und Normzustand unterschieden. Der Betriebszustand ist der Zustand des Erdgases im Gaszähler, der abhängig von Druck und Temperatur des Erdgases ist. Zur Abrechnung der verbrauchten Erdgasmengen muss daher der Betriebszustand des Erdgases auf den Normzustand umgerechnet werden. Erdgas hat seinen Normzustand bei einer Normtemperatur (Tn) von 273,15 K = 0 °C und einem Normdruck (pn) von 1.013,25 mbar. Die Zustandszahl (z) beschreibt das Verhältnis vom abrechnungsrelevanten Normvolumen (Vn) zum gemessenen Betriebsvolumen (Vb) des Erdgases. Die Zustandszahl wird kundenspezifisch ermittelt. 

Deutschlandweit wurde für Gaszähler ohne Temperatur- und Mengenumwertung eine einheitliche Abrechnungstemperatur (Teff) von 288,15 K = 15 °C festgelegt, sofern der Übergabedruck beim Kunden kleiner gleich 1 bar ist und eine stündliche Menge Qmax = 400 m3/h nicht übersteigt. Bei Gaszählern mit einer Betriebstemperatur, die erheblich von 15 °C abweicht, erfolgt der Einsatz von Gaszählern mit Temperaturumwertung auf begründeten Antrag des Letztverbrauchers oder nach Maßgaben des Netzbetreibers. 

Maßgebend für den verwendeten mittleren Luftdruck (pamb in mbar) ist die geographische Höhe des installierten Gaszählers beim Kunden. Alle installierten Gaszähler des Netzgebietes der Stadtwerke Nürtingen GmbH sind jeweils ihrer geographischen Höhe zugeordnet.

Der mittlere Luftdruck berechnet sich ab 01.01.2024 nach folgender Formel:

pamb = 1.014,8 mbar – (0,114 mbar/m x H)

Ein weiterer Parameter zur Ermittlung der Zustandszahl (z) ist der Ausgangsdruck, auch Effektivdruck genannt (peff), des Gasdruckregelgerätes vor dem Gaszähler. Durch das Gasdruckregelgerät erhält der Gaszähler einen konstanten Ausgangsdruck. Alle Gasverbrauchseinrichtungen beim Kunden sind auf diesen Ausgangsdruck ausgerichtet.

Die Zustandszahl (z) berechnet sich nach folgender Formel:

z = Tn/Teff x (pamb + peff)/pn x 1/K

Dabei bedeuten:

z = Zustandszahl

Tn = Normtemperatur = 0 °C = 273,15 K

pn = Normdruck = 1.013,25 mbar

Teff = Temperatur des Erdgases = 288,15 K

pamb = mittlerer Luftdruck am Gaszähler (mbar) = 1.0114,8 – (0,1114 x H)

H =  Geographische Höhe des Gaszählers (m)

peff = Effektivdruck des Gaszählers (mbar)

K = Kompressibilitätszahl (1)

Abrechnungsbrennwert

Da Erdgas ein Naturprodukt ist, unterliegt es je nach Förderquelle leichten Schwankungen in der Zusammensetzung und damit auch im Energiegehalt (Brennwert). Der Einspeisebrennwert des gelieferten Erdgases wird mit geeichten Brennwertmessgeräten an der Übergabestelle in das Erdgasverteilungsnetz ermittelt. Die Gasbeschaffenheit ist damit unabhängig vom gewählten Erdgaslieferanten. Der Brennwert von Erdgas kann nach dem DVGW-Arbeitsblatt G 260 "Gasbeschaffenheit" zwischen 8,4 kWh/m3 und 13,1 kWh/m3 schwanken. Im Netzbereich der Stadtwerke Nürtingen GmbH wird Erdgas der 2. Gasfamilie, Gruppe H mit einem Brennwert von ca. 11,5 kWh/m3 transportiert. Der Brennwert Hs ist die Wärmemenge, die bei vollständiger Verbrennung einer gegebenen Gasmenge in Luft frei werden würde, wobei der Druck p, bei dem die Reaktion abläuft, konstant bleibt und alle Verbrennungsprodukte auf die gleiche gegebene Temperatur wie die Reaktionspartner zurückgeführt werden. Durch natürliche Beschaffenheitsschwankungen von Erdgas und die zeitbezogene Ermittlung des Abrechnungsbrennwertes gibt es keinen einheitlichen Brennwert für alle Kunden. Der Abrechnungsbrennwert Hs,eff für den jeweiligen Abrechnungszeitraum wird aktuell, kundenspezifisch und über den Zeitraum von zwei Zählerständen ermittelt.

Die thermische Energie

Zur Berechnung der tatsächlichen bezogenen thermischen Energie (E) wird das am Gaszähler abgelesene Betriebsvolumen (Vb) multipliziert mit der Zustandszahl (z) und dem Abrechnungsbrennwert(Hs,eff).

E = Vb x z x Hs,eff

Dabei bedeuten:

E = Thermische Energie (kWh)

Vb = Betriebsvolumen (m3)

z = Zustandszahl

Hs,eff = Abrechnungsbrennwert (kWh/m3)

Falls in den Erdgas- und Netznutzungsabrechnungen die Abrechnungszeitspanne unterteilt werden muss, wie z. B. bei Änderung der gesetzlichen Abgaben und keine Ablesung des Gaszählers vorliegt, ermittelt die Stadtwerke Nürtingen GmbH die thermische Energiemenge nach den Vorgaben des DVGW-Arbeitsblattes G 685.

Thermische Abrechnung/Umrechnungsfaktor

In Ihrer Rechnung erfolgt eine Umrechnung der verbrauchten Gasmenge in Kubikmetern mithilfe des Umrechnungsfaktors in den Verbrauch in Kilowattstunden. Der in der Rechnungsgrundlage ausgewiesene Umrechnungsfaktor ergibt sich aus der Multiplikation folgender Faktoren:

Abrechnungsbrennwert Hs, eff

Zustandszahl z

Die Umrechnungsformel der thermischen Abrechnung lautet:

Menge Gas (m3) im Betriebszustand x Umrechnungsfaktor (kWh/m3) = Energiemenge (kWh) im Normzustand

Umrechnungsfaktor (kWh/m3) = Abrechnungsbrennwert x Zustandszahl

Rechtlicher Rahmen

In Deutschland wird die thermische Erdgas- und Netznutzungsabrechnung auf der Grundlage einheitlicher eichrechtlicher Vorschriften sowie nach den Regeln der Technik, insbesondere nach dem DVGW-Arbeitsblatt G 685 "Gasabrechnung" durchgeführt. Die in diesem Arbeitsblatt festgelegten Verfahren sind mit den Landesbehörden für das Eichwesen und der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt abgestimmt und entsprechen den Bestimmungen des Eichrechtes. Die thermische Gas- und Netznutzungsabrechnung unterliegt dabei der Kontrolle der zuständigen Eichämter. So ist zugleich ein Höchstmaß an Präzision und Unabhängigkeit gegeben.

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